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BFH Urteil v. - II R 84/76 BStBl 1980 II S. 595

Gesetze: GrEStG (1940) § 10GrEStG (1940) § 11

Leitsatz

1. Verpflichtet sich jemand, zur Erfüllung seiner Einlageverpflichtung aufgrund Übernahme der Stammeinlage auf das erhöhte Kapital ein Grundstück auf die Gesellschaft zu übertragen, so ist Besteuerungsgrundlage der Wert der Gegenleistung.

2. Der Wert des "jungen" Geschäftsanteils ist zur Findung der Besteuerungsgrundlage von Faktoren zu bereinigen, die nicht unmittelbar mit der Grundstückseinlageverpflichtung zusammenhängen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 595
BFHE S. 85 Nr. 131,
AAAAB-01984

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