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BFH Urteil v. - VII B 3/80 BStBl 1980 II S. 592

Gesetze: AO (1977) § 76FGO § 69FGO § 114

Leitsatz

§ 69 FGO läßt grundsätzlich nur vorläufige Maßnahmen zu, nicht solche, die vollendete Tatsachen schaffen und damit das Ergebnis des in der Hauptsache schwebenden Rechtsstreits vorwegnehmen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 592
BFHE S. 15 Nr. 131,
MAAAB-01980

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