Gesetze: BewG (1965) § 1 Abs. 1BewG (1965) § 2 Abs. 1BewG (1965) § 9KVStG (1959) § 2 Nr. 1KVStG (1959) § 6 Abs. 1 Nr. 4KVStG (1959) § 8 Nr. 1 lit. c
Leitsatz
1. Ist der Wert von Kommanditanteilen für Gesellschaftsteuerzwecke zu schätzen, so dürfen Verwaltung und Gerichte jedenfalls in den Fällen, in denen günstige Ertragsaussichten bestehen, von dem sog. Stuttgarter Verfahren ausgehen, weil dieses Verfahren nach seiner Ausgestaltung regelmäßig zu Schätzwerten führt, die hinter den Werten zurückbleiben, die sich bei Anwendung anderer Unternehmensbewertungsmethoden ergeben.
2. Bei der Bewertung der Anteile an einer aus einer Betriebsaufspaltung hervorgegangenen Betriebsgesellschaft dürfen die Ertragsaussichten nicht unberücksichtigt bleiben. Auch ein Abschlag wegen der fehlenden eigenen Betriebsgrundlagen kommt nicht in Betracht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 405 BFHE S. 198 Nr. 130, DB 1981 S. 145 YAAAB-01924
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