Gesetze: AO (1977) § 42GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1StAnpG § 6 Abs. 1, Abs. 2
Leitsatz
Werden kurzfristig (innerhalb von 12 Tagen) sämtliche Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgewechselt, deren einziger Zweck es ist, das Eigentum an einem Mietwohngrundstück zu halten und dieses zu verwalten, so kann darin ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 6 Abs. 1 StAnpG (nunmehr § 42 AO 1977) liegen. Gegebenenfalls unterliegt der Vertrag über den Eintritt der neuen und den Austritt der alten Gesellschafter gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer (Anschluß an das , BFHE 99, 550, BStBl II 1970, 757).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 364 BFHE S. 188 Nr. 130, BAAAB-01910
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