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BFH Urteil v. - II R 83/74 BStBl 1980 II S. 359

Gesetze: GrEStG (1963) Rheinland Pfalz § 1a Abs. 3

Leitsatz

Ob die unmittelbare Vereinigung aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft in einer Hand auch dann Grunderwerbsteuer auslöst, wenn ihr hinsichtlich derselben Grundstücke eine sogenannte mittelbare Anteilsvereinigung über eine 100 %ige Beteiligung vorausgegangen ist, bleibt offen. Jedenfalls wird in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 2 GrEStG 1963 keine Grunderwerbsteuer erhoben, wenn mit der unmittelbaren Anteilsvereinigung innerhalb von zwei Jahren ein Zustand wiederhergestellt wird, der schon vorher bestanden hatte.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 359
BFHE S. 70 Nr. 130,
QAAAB-01905

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