Übernimmt der Käufer eines ganz oder teilweise mit öffentlichen, zinsverbilligten Mitteln finanzierten Mietwohngrundstückes diese Darlehnsverbindlichkeiten, so entspricht der Wert der gleichzeitig übernommenen Mietpreisbindung regelmäßig der Differenz zwischen Nennwert und abgezinstem Wert der Darlehnsverbindlichkeiten (Anschluß an das , BFHE 117, 304, BStBl II 1976, 130). Ob der Senat für die Zukunft an seiner Rechtsprechung festhalten kann, wonach zinsverbilligte Darlehen aus öffentlichen Mitteln abzuzinsen sind und der Eintritt in die Mietpreisbindung als sonstige Gegenleistung i.S. des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusetzen ist, bleibt im vorliegenden Fall wegen der sogenannten "Selbstbindung" im zweiten Rechtsgang offen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 218 BFHE S. 404 Nr. 129, LAAAB-01856
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