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BFH Urteil v. - II R 79/75 BStBl 1980 II S. 167

Gesetze: GrEStG (1940) § 3 Nr. 2, 6GrEStG (1940) § 6 Abs. 2

Leitsatz

Übereignet eine KG, deren Komplementär der Erblasser war, in Erfüllung einer letztwilligen Anordnung (Verschaffungsvermächtnis oder Teilungsanordnung über einen nachlaßfremden Gegenstand) ein Grundstück an einen Miterben, so ist dieser Vorgang gemäß § 3 Nr. 2, 6, § 6 Abs. 2 GrEStG 1940 von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn an der KG nur der Erblasser, dessen Ehefrau und die gemeinsamen Kinder beteiligt waren, die den Erblasser beerbt haben (Anschluß an Urteil vom II R 52/66, BFHE 112, 415, BStBl II 1974, 555).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 167
BFHE S. 410 Nr. 129,
TAAAB-01836

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