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BFH Urteil v. - VI R 64/78 BStBl 1980 II S. 124

Gesetze: EStG (1975) § 9 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Wird ein Offizier von seinem Dienstherrn im Rahmen des fortbestehenden Dienstverhältnisses unter Fortzahlung seiner Bezüge zu einem Studium an einer Hochschule der Bundeswehr abkommandiert, so sind die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Hochschule gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 124
BFHE S. 173 Nr. 129,
HAAAB-01814

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