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BFH Urteil v. - V R 108/76 BStBl 1980 II S. 18

Gesetze: AO § 92 Abs. 2AO (1977) § 129

Leitsatz

Unterläuft dem Steuerpflichtigen bei Anfertigung der Umsatzsteuererklärung (§ 18 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967) ein Rechenfehler und bleibt dieser Fehler mangels Nachprüfung der vorbezeichneten Selbsterrechnungserklärung durch das Finanzamt unentdeckt, so ist das Finanzamt gemäß § 92 Abs. 2 AO (= § 129 AO 1977) zur Berichtigung der festgesetzten Steuer verpflichtet.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 18
BFHE S. 334 Nr. 128,
RAAAB-01773

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