Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1WEG § 1 Abs. 2
Leitsatz
Ein "Kaufvertrag" über Wohnungseigentum und ein "Werkvertrag", in dem sich der Verkäufer verpflichtet, für den Erwerber die für diesen bestimmte Eigentumswohnung zu schaffen, ist ein rechtlich einheitlicher Vertrag, wenn beide Teilverträge in ihrem rechtlichen Bestand voneinander abhängig sind. Liegt ein rechtlich einheitlicher Vertrag vor, so ist das Grundstück (hier: der Miteigentumsanteil mit dem zugehörigen Sondereigentum) in bebautem Zustand Gegenstand des der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgangs; das Entgelt für die Schaffung der Wohnung ist daher Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 11 BFHE S. 544 Nr. 128, CAAAB-01765
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