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BFH Urteil v. - IV B 63/79 BStBl 1980 II S. 2

Gesetze: AO (1977) § 94FGO § 128

Leitsatz

Die Entscheidung des Finanzgerichts, dem Ersuchen des FA um eine eidliche Vernehmung (§ 94 AO 1977) stattzugeben, ist mit der Beschwerde anfechtbar. Berechtigt, Beschwerde einzulegen, ist allerdings nur derjenige, der von einer solchen Entscheidung in seinen Rechten verletzt, d.h. beschwert wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 2
BFHE S. 494 Nr. 128,
EAAAB-01760

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