1. Eine Kommanditgesellschaft, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, bleibt trotz der Konkurseröffnung in einem gerichtlichen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids Verfahrensbeteiligte. Sie wird in diesem Verfahren nach den für die Abwicklung konkursfreier Angelegenheiten geltenden Vorschriften über die Liquidation (§ 161 Abs. 2 i.V. mit § 145 ff. HGB) vertreten.
2. Auch nach Konkurseröffnung besteht für die Fortführung eines solchen gerichtlichen Verfahrens ein Rechtsschutzbedürfnis.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 780 BFHE S. 322 Nr. 128, HAAAB-01759
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.