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BFH Urteil v. - II R 67/76 BStBl 1979 II S. 642

Gesetze: BGB § 518ErbStG (1959) § 14 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Ein Schenkungsversprechen über ein Grundstück ist ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte auf Grund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu beantragen (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 642
BFHE S. 437 Nr. 127,
PAAAB-01697

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