Ein Arbeitsverhältnis zwischen einer KG und dem Ehemann der die Gesellschaft wegen ihrer hohen Beteiligung beherrschenden Komplementärin kann steuerrechtlich ebenso wie ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Einzelunternehmer und seinem Ehegatten nur anerkannt werden, wenn es - wie unter Fremden - eindeutig durchgeführt wird. Dazu gehört eine regelmäßige Gehaltszahlung an den Ehemann des Gesellschafter-Ehegatten in der Weise, daß das Gehalt in den Einkommensbereich und Vermögensbereich des Ehemannes gelangt, der vom Einkommensbereich und Vermögensbereich des Gesellschafter-Ehegatten klar getrennt ist.
Hieran fehlt es, wenn die vereinbarten Bezüge des Ehemannes auf einem Unterkonto des Kapitalkontos der Ehefrau gutgeschrieben werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 622 BFHE S. 207 Nr. 128, GAAAB-01687
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.