Gesetze: AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2aAO (1977) § 179 Abs. 2 Satz 3FGO § 48 Abs. 1StAnpG § 11 Nr. 2, Nr. 3
Leitsatz
Lehnt es das FA ab, für eine KG, deren Kommanditistin Treuhänderin für zahlreiche Treugeber ist, ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren durchzuführen, weil die KG steuerrechtlich nicht als Mitunternehmerschaft zu behandeln sei, so sind in diesem Verfahren die Treugeber auch dann nicht rechtsbehelfsbefugt, wenn das Treuhandverhältnis inzwischen beendet ist. Dies gilt unabhängig davon, ob ein offenes oder verdecktes Treuhandverhältnis vorliegt (Weiterentwicklung der Rechtsprechung des , BFHE 122, 400, BStBl II 1977, 737).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 607 BFHE S. 8 Nr. 128, SAAAB-01683
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