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BFH Urteil v. - VII R 41/78 BStBl 1979 II S. 589

Gesetze: AO § 326 Abs. 3 Nr. 1BeitrO § 12 Abs. 4 Satz 2ZPO § 750ZPO § 766ZPO § 798

Leitsatz

1. Pfändungsverfügungen, die bei gleichzeitig bekanntgegebenem Leistungsgebot unter Verletzung der Wochenfrist des § 326 Abs. 3 Nr. 1 AO ergehen, sind nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar.

2. Ficht der Vollstreckungsschuldner eine wegen Verletzung der Schonfrist rechtsfehlerhafte Vollstreckungsmaßnahme fristgerecht mit der Beschwerde an, so erlangt diese nicht mit Ablauf der Schonfrist Rechtswirksamkeit ex nunc.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 589
BFHE S. 4 Nr. 128,
HAAAB-01678

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