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BFH Urteil v. - III R 101/76 BStBl 1979 II S. 580

Gesetze: InvZulG (1975) § 4b

Leitsatz

Ein Wirtschaftsgut ist jedenfalls in dem Zeitpunkt "bestellt" i.S. des § 4b InvZulG 1975, in dem ein rechtswirksamer Kaufvertrag oder Werklieferungsvertrag abgeschlossen worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag unter einer Bedingung abgeschlossen worden ist, auf deren Eintritt der Steuerpflichtige keinen Einfluß hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 580
BFHE S. 132 Nr. 128,
JAAAB-01673

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