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BFH Urteil v. - VII B 10/79 BStBl 1979 II S. 564

Gesetze: FGO § 62FGO § 72FGO § 136FGO § 143FGO § 144

Leitsatz

Der vollmachtlose Vertreter kann eine von ihm namens des Beteiligten eingelegte Beschwerde wirksam zurücknehmen. Die Entscheidung, daß er die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (vgl. , BFHE 87, 1 BStBl III 1967, 5), ergeht durch Beschluß.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 564
BFHE S. 24 Nr. 128,
KAAAB-01664

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