1. Bei Anwendung des Gemeinsamen Ländererlasses über die Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte (BStBl II 1959, 109) ist der Begriff ausländische Betriebstätte nach deutschem Steuerrecht - für einen Veranlagungszeitraum vor dem nach § 16 StAnpG - auszulegen.
2. Eine ausländische Betriebstätte wird nicht allein dadurch begründet, daß die Monteure eines inländischen Lieferanten über sechs Monate lang an einem Ort im Ausland mit der Aufstellung einer Maschine beschäftigt sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 527 BFHE S. 517 Nr. 127, NAAAB-01650
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