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BFH Urteil v. - VIII R 94/76 BStBl 1979 II S. 523

Gesetze: AO § 215 Abs. 2 Nr. 4EStG § 12EStG § 21 Abs. 2EinfHaus VO § 1EinfHaus VO § 2

Leitsatz

1. Die Einkünfte eines im Miteigentum von Mutter und Sohn stehenden Einfamilienhauses sind auch dann einheitlich und gesondert nach der Einfamilienhaus-Verordnung zu ermitteln, wenn nur der Sohn das Haus bewohnt und die Mutter in Ansehung ihres Anteils mit der unentgeltlichen Nutzung durch den Sohn einverstanden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 523
BFHE S. 325 Nr. 127,
WAAAB-01647

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