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BFH Urteil v. - VI R 171/77 BStBl 1979 II S. 519

Gesetze: EStG (1974) § 9 Abs. 1 Nr. 6

Leitsatz

Aufwendungen für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung eines schwarzen Anzugs können bei einem Oberkellner als Werbungskosten abziehbar sein, wenn dieser nach den Dienstvorschriften verpflichtet ist, bei seiner Tätigkeit einen schwarzen Anzug zu tragen.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 519
BFHE S. 522 Nr. 127,
IAAAB-01643

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