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BFH Urteil v. - IV R 221/75 BStBl 1979 II S. 503

Gesetze: AO § 219 Abs. 1AO (1977) § 183

Leitsatz

Ein dem Zustellungsvertreter einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zugestellter Bescheid über die einheitliche Gewinnfeststellung ist auch einem ausgeschiedenen Gesellschafter gegenüber wirksam, wenn der für die einheitliche Gewinnfeststellung zuständigen Stelle des Finanzamts beim Erlaß des Bescheides das Ausscheiden nicht bekannt war. Auf die Kenntnis der für die Einkommensteuer-Veranlagung des Gesellschafters zuständigen Stelle (desselben oder eines anderen Finanzamts) kommt es nicht an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 503
BFHE S. 126 Nr. 127,
NAAAB-01637

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