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BFH Urteil v. - III R 79/77 BStBl 1979 II S. 461

Gesetze: AO § 147 Abs. 1StAnpG § 3 Abs. 5 Nr. 2VStG § 12VStG § 13VStG § 18

Leitsatz

Vermögensteuervorauszahlungen bringen die mit Beginn eines jeden Kalenderjahres entstehende Vermögensteuerschuld nicht zum Erlöschen. Die Vorauszahlungsschuld ist eine durch die endgültige Festsetzung der Vermögensteuer bedingte Steuerschuld. Darf die Vermögensteuer wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nicht mehr festgesetzt werden, entfällt auch die Vorauszahlungsschuld.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 461
BFHE S. 550 Nr. 127,
KAAAB-01625

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