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BFH Urteil v. - IV R 34/76 BStBl 1979 II S. 434

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Sowohl für den betrieblichen als auch für den außerbetrieblichen Bereich sind Darlehensverträge zwischen Familienangehörigen, insbesondere schenkweise begründete Darlehensforderungen der Kinder gegen die Eltern, einkommensteuerrechtlich nur dann als solche zu berücksichtigen und demnach die in Erfüllung der Verträge geleisteten Zinszahlungen nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn die Verträge ihrem Inhalt nach den zwischen Fremden üblichen Verträgen entsprechen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 434
BFHE S. 364 Nr. 127,
XAAAB-01612

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