1. Nutzt der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgrund eines entgeltlich erworbenen Nießbrauchs oder dinglichen Wohnungsrechts, so hat er keinen Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus i.S. des § 21 Abs. 2 erste Alternative EStG zu versteuern (Änderung der Rechtsprechung).
2. Die entgeltliche Bestellung eines zeitlich begrenzten dinglichen Rechts zur Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Teilen von Gebäuden führt beim Eigentümer, sofern es nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 332 BFHE S. 535 Nr. 125, FAAAB-01576
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