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BFH Urteil v. - I R 57/76 BStBl 1979 II S. 257

Gesetze: BGB § 718EStG § 4EStG § 5HGB § 38

Leitsatz

Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehören, ist nicht nur dann der Privatsphäre der Gesellschafter zuzurechnen, wenn schon beim Erwerb erkennbar war, daß dieser für den Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen wird. Auch aus Umständen anderer Art, z.B. aus der Behandlung der Geschäfte in der Buchführung, kann auf die private Veranlassung geschlossen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 257
BFHE S. 530 Nr. 126,
TAAAB-01554

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