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BFH Urteil v. - II R 13/75 BStBl 1979 II S. 250

Gesetze: AO § 146a Abs. 3

Leitsatz

Ist der Prüfer angewiesen, auf Tatbestände zu achten, die für andere Steuern als diejenigen, auf die sich die Prüfung zu erstrecken hat, von Bedeutung sein könnten, und kommt er dieser Verpflichtung durch Aufnahme entsprechender Hinweise in den Prüfungsbericht nach, so hat sich die Betriebsprüfung nicht im Sinne des § 146a Abs. 3 AO auf diese Steuern erstreckt.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 250
BFHE S. 121 Nr. 126,
ZAAAB-01552

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