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BFH Urteil v. - II R 81/73 BStBl 1979 II S. 249

Gesetze: GrEStG Baden Württemberg § 34 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Eine Rückgängigmachung im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG Baden-Württemberg (= § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG 1940) liegt auch dann vor, wenn das Eigentum an einem verkauften und übereigneten Grundstück im Wege der Verschmelzung von der Käuferin auf die Verkäuferin zurückfällt.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 249
BFHE S. 65 Nr. 127,
PAAAB-01551

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