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BFH Urteil v. - IV R 34/74 BStBl 1979 II S. 239

Gesetze: EStG (ab 1955) § 34 Abs. 4

Leitsatz

1. Wer Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit bezieht, kann die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nur erhalten, wenn seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und/oder aus einer Katalogberufstätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG überwiegen. Für zusätzliche Einkünfte aus selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit kann die Vergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nicht gewährt werden.

2. Zur Gewährung der Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG bei Beziehern von Einkünften aus selbständig ausgeübter unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 239
BFHE S. 467 Nr. 126,
YAAAB-01548

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