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BFH Urteil v. - VI R 118/74 BStBl 1979 II S. 226

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Hat ein lediger Arbeitnehmer mehrere Wohnungen und ist die vom Beschäftigungsort weiter entfernt liegende Wohnung der örtliche Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, so kann er auch Aufwendungen für Fahrten zwischen dieser Wohnung und der Arbeitsstätte als Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG abziehen. Die weiter entfernt liegende Wohnung wird regelmäßig nicht der örtliche Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sein, wenn er sich in dieser Wohnung nur selten aufhält.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 226
BFHE S. 525 Nr. 126,
KAAAB-01544

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