Gesetze: AO (a.F.) § 222 Abs. 1 Nr. 1, 3FGO § 110 Abs. 1 Satz 1
Leitsatz
Erließ ein FA einen auf § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO a.F. gestützten Berichtigungsbescheid und wurde dieser Bescheid durch Urteil des FG aufgehoben, weil keine neuen Tatsachen vorgelegen hätten, so stand dies einer erneuten Berichtigung gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO a.F. aufgrund einer nach Rechtskraft des Urteils durchgeführten Fehleraufdeckung seitens der Aufsichtsbehörde grundsätzlich nicht entgegen. Im Einzelfall konnte die Berichtigung gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO a.F. aber nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 196 BFHE S. 363 Nr. 126, LAAAB-01535
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