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BFH Urteil v. - II R 70/78 BStBl 1979 II S. 196

Gesetze: AO (1977) § 129 Satz 1AO (a.F.) § 92 Abs. 2

Leitsatz

Einem jederzeit zu berichtigenden Rechenfehler gleichzuachten ist es, wenn der zuständige Veranlagungsbeamte zur Vermeidung von Rechenarbeit die Kraftfahrzeugsteuer aus nichtamtlichen Kraftfahrzeugsteuertabellen abliest und hierbei versehentlich in die falsche Tabelle gerät.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 196
BFHE S. 268 Nr. 126,
BAAAB-01534

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