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BFH Urteil v. - I R 56/76 BStBl 1979 II S. 173

Gesetze: BFH EntlastG Art. 1 Nr. 1 Satz 1, 2BFH EntlastG Art. 2 Nr. 1 Satz 3

Leitsatz

1. Vertretungsberechtigt i.S. des BFH-EntlastG sind nur natürliche Personen.

2. Der Mangel in der Vertretung kann nicht nach Ablauf der Revisionsfrist durch Erklärungen postulationsfähiger Personen geheilt werden.

3. Die von einem nicht postulationsfähigen Verband eingelegte Revision kann nicht in eine solche der Organe und/oder Bevollmächtigten des Verbandes umgedeutet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 173
BFHE S. 366 Nr. 126,
CAAAB-01525

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