1. Die Möglichkeit eines Einzelunternehmens, über seine im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer GmbH auf die Geschäftsbeziehungen in seinem Sinn günstig einzuwirken, kann Einfluß auf den Teilwert der Beteiligung haben; nicht jedoch die Möglichkeit der Einwirkung auf die Höhe der Geschäftsführerbezüge.
2. Werden die wirtschaftlichen Erwartungen bei Gründung einer GmbH nicht erfüllt und wird hierdurch das Geschäftsergebnis nachteilig beeinflußt, so rechtfertigt dies den Ansatz eines niedrigeren Teilwerts dieser Beteiligung wegen Vorliegens einer Fehlmaßnahme.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 108 BFHE S. 288 Nr. 126, UAAAB-01506
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