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BFH Urteil v. - I R 131/76 BStBl 1979 II S. 47

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Wird einer Vertragsdruckerei der Deutschen Bundesbahn zum Druck von Eisenbahnfrachtbriefen der amtliche Prüfungsstempel überlassen, sind die von der Druckerei an die Deutsche Bundesbahn zu zahlenden Stempelgebühren keine Pachtzinsen i.S. des § 8 Nr. 7 GewStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 47
BFHE S. 43 Nr. 126,
BAAAB-01492

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