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BFH Urteil v. - VIII R 42/76 BStBl 1979 II S. 14

Gesetze: EStG § 21EStG § 9EStG § 7

Leitsatz

Der im (BFHE 125, 153, BStBl II 1978, 455) aufgestellte Grundsatz, daß vergebliche Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar seien, gilt nicht, soweit die Aufwendungen zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines anderen als des ursprünglich geplanten Hauses gehören.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 14
BFHE S. 18 Nr. 126,
XAAAB-01476

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