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BFH Urteil v. - VIII R 168/73 BStBl 1978 II S. 674

Gesetze: AO § 215 Abs. 2 Nr. 4AO § 216 Abs. 1 Nr. 2BGB § 743BGB § 745BGB § 748EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks, das mehreren gehört, sind, wenn auf das Rechtsverhältnis zwischen den Miteigentümern die Vorschriften über die Gemeinschaft Anwendung finden, den Teilhabern grundsätzlich nach dem Verhältnis ihrer Anteile zuzurechnen. Eine davon abweichende Gestaltung durch die Teilhaber ist auch steuerrechtlich zu beachten, soweit sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 674
BFHE S. 532 Nr. 125,
EAAAB-01465

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