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BFH Urteil v. - II R 131/76 BStBl 1978 II S. 635

Gesetze: BGB § 94GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Der Kauf eines Grundstücksanteils umfaßt grunderwerbsteuerrechtlich zumindest diejenige anteilige Bausubstanz eines zu errichtenden Gebäudes, die im Zeitpunkt der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit des Kaufvertrages bereits vorhanden ist. Das gilt selbst dann, wenn der Käufer mit der Grundstückseigentümerin nur einen Kaufpreis für den unbebauten Grund und Boden und das Entgelt für die Bausubstanz in einem gesonderten "Baubetreuungsvertrag" vereinbart, den er mit einer der Grundstückseigentümerin nahestehenden Gesellschaft abschließt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 635
BFHE S. 463 Nr. 125,
AAAAB-01449

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