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BFH Urteil v. - IV B 34/77 BStBl 1978 II S. 632

Gesetze: AO (1977) § 175 Nr. 1AO (a.F.) § 218 Abs. 4FGO § 69

Leitsatz

Erläßt das Wohnsitz-FA vor Ergehen eines Grundlagenbescheids einen Einkommensteuerbescheid und bleibt dabei ein in der Einkommensteuererklärung ausgewiesener Verlustanteil an einer sog. Abschreibungs-KG ganz oder teilweise unberücksichtigt, obwohl nachgewiesen ist, daß die Abschreibungs-KG bei dem für sie zuständigen Betriebs-FA bereits eine entsprechende Gewinnfeststellungserklärung bzw. Verlustfeststellungserklärung nebst Jahresabschluß eingereicht hat, so bestehen insoweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheids, als darin der Verlustanteil nicht in der erklärten Höhe berücksichtigt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 632
BFHE S. 510 Nr. 125,
QAAAB-01448

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