Hat ein Verfahrensbeteiligter einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und ist dieses Ablehnungsgesuch vom Finanzgericht durch Beschluß zurückgewiesen worden, so kann das Gericht ungeachtet einer dagegen eingelegten, aber noch nicht erledigten Beschwerde über den Rechtsstreit in der Hauptsache durch Urteil entscheiden. Dem Beteiligten bleibt es unbenommen, gegen das Urteil eine Verfahrensrüge zu erheben, mit der er die ungerechtfertigte Zurückweisung seines Ablehnungsgesuchs geltend macht.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 602 BFHE S. 340 Nr. 125, NAAAB-01436
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.