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BFH Urteil v. - I R 76/76 BStBl 1978 II S. 600

Gesetze: AO § 100 Abs. 2AO § 225AO § 91 Abs. 1AO § 215AO § 241FGO § 60 Abs. 3

Leitsatz

1. Die in Einspruchsverfahren über einen einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid unterlassene Verbindung mehrerer Rechtsbehelfe kann im Verfahren vor dem Finanzgericht grundsätzlich ebenso wie eine unterlassene Zuziehung durch eine Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO geheilt werden.

2. Ein einheitlicher Feststellungsbescheid kann auch dann nach § 225 AO geändert werden, wenn der nach § 100 Abs. 2 AO in vollem Umfang vorläufige Bescheid nur einem der Beteiligten wirksam bekanntgegeben worden war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 600
BFHE S. 332 Nr. 125,
DAAAB-01435

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