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BFH Urteil v. - VI R 211/75 BStBl 1978 II S. 575

Gesetze: AO § 210 Abs. 1AO § 222 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Zeichnet ein innerhalb bestimmter Grenzen zur abschließenden Zeichnung von Veranlagungsverfügungen befugter Sachbearbeiter unter Überschreitung seines Zeichnungsrechts eine Veranlagungsverfügung an Stelle des Sachgebietsleiters bewußt abschließend, dann ist die Veranlagung jedenfalls dann nicht nichtig, wenn die Kompetenzüberschreitung des Sachbearbeiters nicht schwerwiegend ist. Ob das der Fall ist, muß nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 575
BFHE S. 347 Nr. 125,
OAAAB-01427

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