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BFH Urteil v. - IV R 113/75 BStBl 1978 II S. 467

Gesetze: FGO § 57HGB § 156

Leitsatz

Die Fähigkeit einer Personengesellschaft, an einem die einheitliche Gewinnfeststellung betreffenden finanzgerichtlichen Verfahren beteiligt zu sein, endet nicht vor der vollständigen Abwicklung der Gesellschaft. Die Abwicklung ist nicht beendet, solange ein derartiges Gerichtsverfahren noch schwebt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 467
BFHE S. 107 Nr. 125,
CAAAB-01389

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