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BFH Urteil v. - VII R 51/77 BStBl 1978 II S. 416

Gesetze: AO § 91 Abs. 1 Satz 1, 3AO § 193 Abs. 1

Leitsatz

1. Die nach AO § 91 erforderliche Bekanntgabe einer schriftlichen Betriebsprüfungsanordnung brauchte nicht durch Zustellung zu erfolgen.

2. Die Anordnung einer Betriebsprüfung gegenüber beiden Ehegatten in einer einheitlichen an sie adressierten Verfügung wurde beiden Ehegatten gegenüber wirksam, auch wenn ihnen nur eine Ausfertigung der Anordnung zugesendet wurde, jedoch beide sie zur Kenntnis bekamen.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 416
BFHE S. 408 Nr. 124,
LAAAB-01373

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