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BFH Urteil v. - III R 2/74 BStBl 1978 II S. 283

Gesetze: AO (a.F.) § 131LAG § 203

Leitsatz

Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß von Vermögensabgabe-Vierteljahrsbeträgen wegen außerordentlichen Vermögensverfalls können wesentliche Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Abgabepflichtigen zwischen dem Ende eines Erlaßzeitraums und der Entscheidung über den Erlaßantrag berücksichtigt werden. VerfVAO Tz 3 J: 1964 hält sich im Rahmen der allgemeinen Erlaßgrundsätze der AO a.F. § 131 und ist nicht ermessensfehlerhaft.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 283
BFHE S. 117 Nr. 124,
IAAAB-01309

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