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BFH Urteil v. - VII R 118/74 BStBl 1978 II S. 228

Gesetze: BranntwMonG § 51bFGO § 10 Abs. 3FGO § 126 Abs. 1

Leitsatz

1. Der Wert des Streitgegenstandes in einem die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung gemäß BranntwMonG § 51b betreffenden Rechtsstreit beträgt 50 % des Wertes der sichergestellten Gegenstände.

2. Beschlüsse, mit denen Revisionen gemäß FGO § 126 Abs. 1 als unzulässig verworfen werden, dürfen in der Besetzung von fünf Richtern gefällt werden, wenn sich die Unzulässigkeit während der Beratung über die Revision außerhalb der mündlichen Verhandlung herausstellt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 228
BFHE S. 153 Nr. 124,
KAAAB-01288

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