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BFH Urteil v. - VII E 12/77 BStBl 1978 II S. 135

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Die Vorschrift des GKG § 13 Abs. 1 S. 2 ist auch auf solche Fälle anzuwenden, in denen das Vorbringen des Klägers beim Finanzgericht wegen seiner Verworrenheit einen bestimmten Gegenstand des Streites nicht erkennen läßt.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 135
BFHE S. 17 Nr. 124,
AAAAB-01248

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