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BFH Urteil v. - VI R 5/77 BStBl 1978 II S. 31

Gesetze: EStG (1975) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Leitsatz

Das Aufrechterhalten einer doppelten Haushaltsführung ist auch bei in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Gastarbeitern in der Regel privat veranlaßt, wenn sie vorwiegend wegen wirtschaftlicher Erwägungen und wegen Schwierigkeiten beim Umschulen der Kinder sowie beim Vermieten des eigenen, von der Familie bewohnten Hauses von einem Umzug der Familie an den Arbeitsort Abstand nehmen.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 31
BFHE S. 457 Nr. 123,
XAAAB-01210

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