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BFH Urteil v. - I B 32/77 BStBl 1978 II S. 12

Gesetze: FGO § 51ZPO §§ 41 ff.

Leitsatz

Ein gespanntes Verhältnis zwischen Richter und Prozeßbevollmächtigtem kann bei einer Prozeßpartei die Besorgnis der Befangenheit begründen. Die ablehnende Einstellung des Richters muß jedoch der Partei gegenüber irgendwie in Erscheinung getreten sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 12
BFHE S. 305 Nr. 123,
MAAAB-01205

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