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BFH Urteil v. - I R 207/75 BStBl 1978 II S. 11

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Eine Klage ist schriftlich erhoben, wenn zwar nicht die "Erstschrift", aber das an demselben Tag beim FG eingegangene, als "Zweitschrift" bezeichnete Schriftstück die eigenhändige Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten des Klägers trägt.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 11
BFHE S. 286 Nr. 123,
CAAAB-01204

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